Hier kurze Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen.
•Dürfen Ärzte überhaupt werben?
Noch heute ist etwa jeder vierte Arzt der Ansicht, dass Werbung für ihn verboten ist. Weit gefehlt! Nach der reformierten MBO haben Mediziner weit mehr Möglichkeiten als bisher, über ihre Leistungen zu informieren. Das sollte jedoch in angemessenen, sachlichen Rahmen sein. Irreführende, anpreisende und vergleichende Herausstellung ist tabu, da sie der ethischen Berufsauffassung des Mediziners widerspricht.
•Welche Gesetze gelten für das Medizin-Marketing?
Schauen Sie doch gleich im Bereich Downloads nach. Dort haben wir alle für diese Problematik relevanten Gesetze für Sie zusammengestellt. Die Zusammenarbeit mit einer auf diese Themen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei erhöht zusätzlich die Rechtssicherheit.
•Darf ich von meinem Team und meiner Praxis Fotos veröffentlichen?
Selbstverständlich ist das möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht in Berufskleidung bzw. in Behandlungssituationen abgebildet werden. Auch Vorher- Nachher-Bilder Ihrer Patienten sind unzulässig.
•Wie steht es mit Anzeigen in der Presse?
Die Beschränkung von Anzeigen auf einen konkreten Anlass wie Urlaub oder Praxisübergabe wurde aufgehoben. Inhalt und Gestaltung müssen jedoch dem ethischen Standard der Berufsgruppe entsprechen.